Pfandhäuser erfreuen sich in den letzten Jahren einer steigenden Nachfrage. Ein Grund sind wirtschaftliche Krisen. In Zeiten wirtschaftlicher Schwächeperioden agieren besonders Kreditinstitute vorsichtiger. In der Finanzkrise 2008 sank die Zahl der vergebenen Kredite um ein Vielfaches. Banken und Kreditinstitute erhöhen ihre Kriterien und setzen größere Sicherheiten voraus. Gerade kleinere Unternehmen oder Privatpersonen sind von dieser Politik betroffen. Um trotzdem auf wichtige Finanzleistungen nicht zu verzichten, kann es sich lohnen, ein Pfandhaus aufzusuchen.
Warum Sie lieber ein Pfandhaus wählen sollten, statt einen Kredit?
Pfandhäuser bieten gegenüber der Kreditvergabe bei Banken mehrere Vorteile. Trotzdem ist es für den Einzelnen ratsam, seine wirtschaftliche Lage genau zu prüfen. Nicht immer ist es sinnvoll, einen Pfandkredit in Anspruch zu nehmen. In der Regel sollte ein Pfandhaus nur dann aufgesucht werden, um kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken. Langfristige finanzielle Einschnitte bedürfen andere Lösungen. Die Vergabe eines Pfandkredits läuft in den meisten Fällen schnell und unbürokratisch ab. Voraussetzung ist, dass der Kreditnehmer oder Verpfänder das 18. Lebensjahr erreicht hat und im Besitz eines Personalausweises ist. Im Prinzip bringt der Interessent seine Wertsachen zum ortsansässigen Pfandleihhaus und tauscht diese gegen Geld ein, was ihm sofort übergeben beziehungsweise überwiesen wird. Irgendwelche Sicherheiten oder anderweitige Formalitäten sind nicht notwendig. Der ganze Vorgang dauert normalerweise nur wenige Minuten: Die Pfandware wird durch das Pfandleihhaus geschätzt und dann wird ein Teil des Wertes an den Kreditnehmer ausgezahlt. Hier lohnt sich ein genauerer Vergleich zwischen den einzelnen Pfandhäusern. Jedes Pfandhaus hat individuelle Auszahlungssätze. In der Regel werden 50 Prozent des aktuellen Marktwertes ausgezahlt. Mitunter wird ein höherer Prozentsatz angesetzt. Das ist oft dann der Fall, wenn die Wertsachen im Falle eines Verkaufes einfacher veräußert werden können. Der tatsächliche Wert der beliehenen Ware unterliegt oftmals den subjektiven Einschätzungen des Pfandleihhauses. Besser ist es, wenn der Kreditnehmer Verkaufsbelege, Verträge oder Echtheitsnachweise vorlegen kann. Das erleichtert das Pfandleihgeschäft und schützt vor Missbrauch. Was viele Kunden oder Kreditnehmer nur selten bedenken, die Gebühren und Zinsen einen Pfandkredites liegen über denen einer banküblichen Kreditvergabe. Neben den gewöhnlichen Zinsen stellt das Pfandhaus noch andere Pfandgebühren dem Verpfänder in Rechnung. Zinssätze von 40 Prozent sind bei Pfandleihgeschäften nichts Ungewöhnliches. Diese Zusatzgebühren darf man nicht aus den Augen lassen. Besonders dann, wenn man die geliebte Uhr der Großmutter wieder sehen möchte. Auch der Beleihungszeitraum wird nicht selten unterschätzt. Grundsätzlich hat das Gesetz die Beleihung von Wertsachen auf 3 Monate festgesetzt. Diese Vertragslaufzeiten können unter Umständen verlängert werden. 3 Monate sind schnell vergangen.
Was passiert, wenn der Pfandleih nicht verlängert wird?
Wer nicht rechtzeitig eine Verlängerung beantragt, dessen Wertsachen werden umgehend versteigert. Kommt es zu einer gewollten oder ungewollten Versteigerung ist es ratsam, die jeweiligen Auktionstermine zu verfolgen. Wenn die Wertsachen einen Mehrgewinn bringen, hat der ursprüngliche Verpfänder einen rechtlichen Anspruch darauf. In Unwissenheit lassen viele Kreditnehmer diesen Zeitraum verstreichen. Den Verkaufserlös streicht dann das Pfandhaus ein. Im Gegensatz zur Kreditannahme über eine Bank, macht der Verpfänder oder Kreditnehmer bei einem Pfandleihgeschäft keine Schulden. Wenn er nach dem abgelaufenen Zeitraum nicht in der Lage ist, seine Wertsachen durch eine entsprechende Rückzahlung auszulösen, wechselt die beliehene Ware nur ihren Eigentümer. Es gibt fast nichts, was nicht beliehen werden könnte. Trotzdem gibt es zwischen den verschiedenen Warengruppen Unterschiede. Schmuck und Uhren erlangen höhere Auszahlungsbeträge als zum Beispiel Elektroartikel – diese unterliegen einer schnelleren Wertminderung. Auch Fahrzeuge können beliehen werden. Hier gibt es sogar Möglichkeiten, sein Fahrzeug weiter zu benutzen. Wer überschaubaren Finanznöten ausgesetzt ist, für den kann sich der Gang zum Pfandhaus lohnen. Vorausgesetzt er verfügt über monatliche Einnahmequellen. Wer andere Schulden durch ein Pfandleihgeschäft tilgen möchte, sollte hingegen seine Absicht noch mal überdenken.
Es stimmt nicht, dass sich Pfandleiher den Überschuss aus Versteigerungen einstreichen, bzw. wenn sie es doch tun, handeln sie rechtswidrig, da es in der Pfandleihverordnung klar geregelt ist, dass Pfandhäuser Überschüsse entweder an den Pfandleiher auszuzahlen haben oder, wenn dieser sich nicht meldet, „verfallen [sie] dem Fiskus des Landes, in dem
die Verpfändung erfolgt ist“ (§11, Überschüsse aus der Verwertung). Es wäre vielleicht insgesamt ratsam, die entsprechende Verordnung nochmal mit den Informationen in diesem Artikel abzugleichen! Diese Verordnung muss übrigens in den Geschäftsräumen des Pfandleihers ausgehängt werden.